Steuerliche Förderung unserer Dienstleistungen
Seit dem 01.01.2006 können Sie bis zu 20% vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechung bei einer Modernisierung oder Renovierung, maximal aber 600,- EUR in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen. Die Begünstigung wird von der Steuerschuld abgezogen und nicht bei der Einkunfts- oder Einkommensermittlung.
Seit 2009 gilt:
Das Finanzamt erstattet sogar maximal 1.200,- EUR.
Beispiel:
Renovierung der Terrasse
2.000,- EUR kostet das Material
6.000,- EUR die Arbeitsleistung
Von 6.000,- EUR sind 20% absetzbar
also 1.200,- EUR inklusive MwSt.
Das bedeutet, 6.000,- EUR ist der maximale Betrag, der für die Handwerkerkosten absetzbar ist.
Von einer Rechnung absetzbar ist der Arbeitslohn inklusive der MwSt. unserer Handwerker, nicht aber die Kosten des Arbeitsmaterials. Die MwSt. ist separat auszuweisen.
Wir schlüsseln deshalb genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten auf. Ein reine Festpreisvereinbarung ohne detaillierte Aufstellung auf einer Rechnung wird steuerlich nicht anerkannt. Die Rechnung muss zusammen mit dem Bankauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Begünstigt sind nur Modernisierung oder Renovierung, nicht Neubauten. Beispiel: Die Neuerrichtung einer Terrasse wird nicht begünstigt, aber die Reparaturarbeiten am defekten Belag.
Die Kosten für die Reparatur oder Herstellung einer Sache (Werkleistung) können auf verschiedene Weise ermittelt werden.
Worauf müssen Sie bei der Rechnung achten?
- Nur Modernisierungen bzw. Reparaturen werden berücksichtigt
- Lohnkosten und Materialkosten auf der Rechnung trennen
- Mehrwertsteuer nicht vergessen
- Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen, keine Barzahlungen
Absetzbar sind größere Reparaturen oder beispielsweise das Tauschen von Türelementen, jedoch keine wiederkehrenden Arbeiten, wie z. B. Fensterputzen, Gartenpflege, die Beseitigung kleiner Schäden etc.
In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätigkeiten (auch Herstellungsaufwand) grundsätzlich begünstigt, im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht.
Unsere Leistung in Ihrem Haushalt - es ist egal, ob Sie dort als Mieter oder Eigentümer leben.
Wird z. B. eine Innentüre in unserer Werkstatt modifiziert, sind die darauf anfallenden Arbeitskosten nicht berücksichtigt. Jedoch: Die Arbeitskosten für den Einbau der Innentüre sind begünstigt.
Besuchen Sie uns in unserem Fachmarkt.
Wir informieren Sie gerne ausführlich - Ihr Team vom Holzstudio Desch |